Die Verlockung ist groß: Mit wenigen Klicks generiert ChatGPT Antworten auf juristische Fragestellungen, erstellt Vertragsentwürfe oder erläutert die Rechtslage. Vielleicht seid ihr auch in eurer Kanzlei schon auf den Geschmack gekommen, ChatGPT als Effizienzbooster zu benutzen. Doch dass Rechtsberatung durch ChatGPT keine Rechtsberatung wie durch einen Anwalt ist, sollte jedem klar sein. Das sagt auch OpenAI selbst – und hat kürzlich die Nutzungsbedingungen geändert. Hinzu kommt, dass die Nutzung der öffentlichen Version rechtlich sehr riskant ist – sowohl aus berufsrechtlicher als auch aus datenschutzrechtlicher Sicht. In diesem Artikel erfahrt ihr, warum ihr ChatGPT nicht einfach ohne Weiteres in eurer Kanzlei einsetzen dürft, welche rechtlichen Fallstricke existieren, und warum es weitaus sinnvoller ist, auf eine datenschutzrechtlich geprüfte, kanzleikonforme Nutzung von ChatGPT zu setzen.
Was ist das Problem mit ChatGPT in der Kanzlei?
Zunächst: ChatGPT ist nicht per se verboten – auch nicht in der anwaltlichen Praxis. Doch der Einsatz birgt erhebliche rechtliche Risiken, wenn keine klaren Rahmenbedingungen geschaffen wurden.
Datenschutz
Eure Mandanten vertrauen euch – und vor allem vertrauen sie euch ihre sensiblen Daten an. Mandantendaten unterliegen dem besonderen Schutz der Datenschutzgrundverordnung. Bereits das Eingeben eines Falls in ChatGPT kann einen Verstoß gegen die DSGVO darstellen.
Personenbezogene Daten dürfen nurrechtmäßig, transparent und zweckgebunden verarbeitet werden. Wird ChatGPT genutzt, muss eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO bestehen und zusätzlich müssen Mandanten nach Art. 13 DSGVO über die Datenverarbeitung informiert werden. Wer das nicht tut, muss mit erheblichen Konsequenzen wie Bußgeldern, Schadensersatz oder sogar strafrechtlichen Sanktionen rechnen.
Außerdem wäre nach Art. 28 DSGVO bei der Verwendung von ChatGPT ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich und, da die Daten über US-amerikanische Server verarbeitet werden, müsste geprüft werden, ob eine Datenübermittlung in ein Drittland nach Art. 44 ff. DSGVO zulässig ist.
Berufsrecht
Auch berufsrechtlich geht ihr als Anwalt, wenn ihr ChatGPT unachtsam nutzt, Risiken ein. § 43a Abs. 2 BRAO und § 2 BORA bestimmen, dass Anwälte zur Verschwiegenheit über sämtliche Mandatsgeheimnisse verpflichtet sind. Die Weitergabe von Informationen an Dritte, zu denen auch externe KI-Systeme zählen, kann einen Verstoß darstellen und die Offenbarung ist nach § 203 StGB strafbewehrt.
Daher dürfen Mandatsdaten nur dann in ChatGPT eingegeben werden, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Mandanten vorliegt oder die Verarbeitung technisch so ausgestaltet ist, dass keine Kenntnisnahme durch Dritte möglich ist.
Neue Nutzungsbedingungen von ChatGPT
“Ich kann keine verbindliche Rechtsberatung leisten.”
Das ist ein Disclaimer, mit dem ChatGPT nun antwortet, wenn man den Chatbot um rechtliche Einordnung einer Situation bittet.
Seit dem 29. Oktober 2025 haben sich die Nutzungsbedingungen von ChatGPT geändert. Ab jetzt gilt: Wer ChatGPT nutzt, darf es grundsätzlich nicht mehr für Rechtsberatung einsetzen. Genauer verbietet OpenAI “[…] personalisierte Beratungsleistungen, zum Beispiel rechtlicher oder medizinischer Natur, für die eine Befugnis oder Lizenz erforderlich ist, ohne Beisein einer einschlägig qualifizierten Person”.
Auch schon vorher war natürlich klar, dass nicht sicher ist, ob die Auskünfte von ChatGPT juristisch korrekt sind. Das Rechtsdienstleistungsgesetz besagt aber, dass Rechtsdienstleistungen ohne entsprechende Erlaubnis verboten sind. Um also nicht in rechtliche Fallstricke zu gelangen und möglicherweise gegen diese Vorschrift zu verstoßen, macht ChatGPT nun klar, dass es sich bei den Antworten NICHT um Rechtsberatung handelt.
Damit setzt OpenAI ein deutliches Zeichen, dass eine KI nicht die anwaltliche Beratungsleistung ersetzen kann. Das bedeutet aber nicht, dass man künstliche Intelligenz nicht auf anderen Wegen im juristischen Kontext einsetzen kann. Für Kanzleien bleiben weiterhin viele Möglichkeiten offen, ChatGPT in ihre Prozesse einzubinden. Die Frage ist nur, wie.
ChatGPT im Kanzleialltag? Ja, aber richtig!
Viele Anwälte haben ChatGPT bereits im Einsatz – sei es zum Formulieren von Schriftsätzen, Erstellen von Zusammenfassungen oder zur Ideenfindung bei Argumentationsstrukturen.
Doch die Unsicherheit ist groß: Was ist (noch) erlaubt? Wann riskiert man einen Verstoß gegen die Lizenzbedingungen – oder sogar das Berufsrecht? Viele Kanzleien stehen vor der Frage: Können wir ChatGPT überhaupt noch rechtssicher in unsere Arbeit integrieren?
Die Antwort lautet: Ja – aber mit klaren Grenzen. ChatGPT kann weiterhin ein wertvolles Assistenzsystem sein, um interne Workflows effizienter zu gestalten.
Die Lösung: Wenn eure Kanzlei auf KI setzen möchte, solltet ihr auf geprüfte, datenschutzkonforme KI-Lösungen innerhalb geschützter Systeme zurückgreifen.
Im Rahmen von Justin Legal kann eine solche Integration rechtssicher umgesetzt werden. Justin Legal hat die erste E-Akte mit ChatGPT-Integration für Anwälte, Kanzleien und Juristen entwickelt – DSGVO-, und BRAO-konform und kompatibel zur Anwaltssoftware. So können Kanzleimitarbeiter ChatGPT nutzen, um Fragen mit Bezug auf die Akte zu beantworten, Informationen zu finden, Inhalte auf verschiedene Weisen zusammenzufassen und Musterschreiben zu erstellen – alles ohne Sorge haben zu müssen, rechtliche Risiken einzugehen.
Den Datenschutz und die Geheimniswahrung stellen wir mit diesen drei Punkten sicher:
- EU-Server: Eure Daten werden ausschließlich auf Servern mit höchster Sicherheitsstufe in der EU verarbeitet und gehalten.
- Datenschutzvereinbarungen: Ergänzend zu den hohen Bestimmungen von Microsoft für kognitive Services hinaus, haben wir zusätzliche Schutzvereinbarungen mit Microsoft per Opt-out geschlossen.
- Verschwiegenheit: Wir sind Auftragsverarbeiter für Kanzleien. Damit bleibt die Datenhoheit beim Kunden. Wir sind zur Verschwiegenheit im Sinne des § 43e Abs. 3 Nr. 1 BRAO verpflichtet.
DieFunktionen mit ChatGPT in Justin Legal haben wir euch hier zusammengefasst: Die KI-Akte
Fazit
Im Umgang mit generativer KI in der Rechtsberatung gilt: Wer Rechtsberatung anbietet, trägt Verantwortung – auch und gerade beim Einsatz technologischer Hilfsmittel.
Der unbedachte Einsatz von ChatGPT ist auf jeden Fall keine Option für Kanzleien. Weder datenschutzrechtlich noch berufsrechtlich lässt sich der offene Gebrauch in der Standardversion sauber begründen – vor allem nicht, wenn sensible Mandantendaten im Spiel sind.
Stattdessen braucht es strukturierte, geprüfte und integrierte Lösungen, die den Kanzleialltag sinnvoll unterstützen – ohne Risiken.
Probiert jetzt die E-Akte von Justin Legal mit ChatGPT-Integration kostenlos aus: Hier testen.



